Aufhebung der Maskenpflicht
Die bayerische Staatsregierung hat aufgrund der stabilen Zahlen die Maskenpflicht an Schulen aufgehoben. Ab kommenden Montag, 04.10.21, gilt dies für den Unterricht im Klassenzimmer am Platz, bei Schulveranstaltungen (Projekten, Arbeitsformen etc.) und in der Ganztagsbetreuung. Auch auf dem Pausenhof herrscht ab sofort keine Maskenpflicht mehr. Der Sportunterricht, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich, kann ohne Maske durchgeführt werden. Im Innenbereich der Schulhäuser bleibt es bei der Pflicht zum Tragen einer Maske. Dies gilt in sämtlichen Innenbereichen wie Gängen, Treppenhäusern, Toiletten etc.