NEUES zur TESTPFLICHT - Nichtteilnahme nur bei eindeutigem Widerspruch!

Die neuen Regelungen für den Schulbetrieb nach Ostern wurden inzwischen veröffentlicht. In den letzten Wochen waren wir aufgefordert von Ihnen entsprechende Einverständniserklärungen für eine Testteilnahme einzufordern. NEU: Dies ist nach der 12. BaylfSMV nicht mehr notwendig, da jetzt eine Testpflicht herrscht:

Schicken Erziehungsberechtigte Ihre Kinder ohne Testnachweis einer externen Testabnahmestelle in die Schule, so ist aufgrund der infektionsschutzrechtlichen Vorgaben davon auszugehen, dass die Eltern mit einer Selbsttestung in der Schule einverstanden sind.

Sollten Eltern dies nicht sein, ist der Testung ausdrücklich zu widersprechen. In diesem Fall müssen Sie uns Ihren Widerspruch formlos in schriftlicher Form zukommen lassen.

Eltern, die nicht wollen, dass Ihr Kind an den Selbsttests in der Schule teilnimmt und auch sonst keinen aktuellen Testnachweis vorlegen können, bitten wir, uns dies kurz formlos schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall kann Ihr Kind nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen.

Im Falle eines positiven Selbsttestergebnisses sind die Eltern aufgefordert, Ihr Kind umgehend aus der Schule abzuholen und Kontakt mit dem staatlichen Gesundheitsamt aufzunehmen. Bis zur weiteren Klärung ist kein weiterer Schulbesuch möglich.

Das Kultusministerium erläutert diese Maßnahmen aus seiner Homepage